Der Einsatz von Prognosemodellen bewegt sich zusehends vom technisch-naturwissenschaftlichen Bereich über den sogenannten Rand in die Mitte der Gesellschaft. Mitunter werden auch grundrechtssensible Beschränkungen auf die Ergebnisse von Progonosemodellen gestützt. Ansatzpunkte für eine mögliche Regulierung lassen sich der Corona-Judikatur des VfGH entnehmen.
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