In jüngerer Zeit hat der OGH in einer Reihe von Entscheidungen die Anforderungen des § 579 ABGB an die Urkundeneinheit fremdhändiger Testamente konkretisiert. (FN ) Die Rsp hat im Schrifttum ein breites Echo hervorgerufen. (FN ) Das ist wohl darauf zurückzuführen, dass die bisherige Testier- und Beratungspraxis den Anforderungen des OGH oft nicht entsprochen hat. Im Folgenden wird untersucht, welche haftungsrechtlichen Folgen es für Anwälte und Notare (FN ) hat, wenn sie Mandanten hinsichtlich der Errichtung eines fremdhändigen Testaments beraten und insoweit die nunmehrigen Anforderungen des OGH an die Urkundeneinheit nicht beachtet haben.