Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann auch zwischen Wohnungseigentümern desselben Hauses für eine von einem Wohnungseigentumsobjekt ausgehende Störung bestehen; dass das emittierende und das beeinträchtigte Wohnungseigentumsobjekt Teil derselben Liegenschaft sind, steht der (analogen) Anwendung des § 364a ABGB nicht entgegen.
5 Ob 160/21x