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Aktivierte Quick-Chip-Funktion begründet Wertträgereigenschaft

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/171ÖJZ 2022, 1167 Heft 22 v. 15.11.2022

Unbare Zahlungsmittel, wie eine Bankomatkarte, können nur dann Tatobjekt des Raubes sein, wenn sie über eine aktivierte Quick-Chip-Funktion verfügen und ihnen damit Wertträgereigenschaft zukommt.

13 Os 28/22z

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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