Verletzt der Unterhaltsschuldner gegenüber seinem Kind den Anspannungsgrundsatz, so kann unter Umständen auch ein fiktiver Geldunterhaltsanspruch des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinem besserverdienenden Ehegatten als Bestandteil der Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Kind heranzuziehen sein.
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