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Rechtsmittelfrist bei mehreren Entscheidungen in einer Ausfertigung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/160ÖJZ 2022, 1111 Heft 21 v. 31.10.2022

Enthält eine Ausfertigung mehrere Entscheidungen, für die an sich verschiedene RM-Fristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere RM-Frist in Betracht. Dies gilt nur dann, wenn auch der betreffenden Partei die Anfechtung jener Entscheidung offensteht, für die die längere RM-Frist gelten würde.

10 Ob S 48/22i

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