§ 178f VersVG; § 6 Abs 3 KSchG
Eine Klausel in AGB eines Krankenversicherers, nach der er berechtigt ist, höhere Prämien für ein mitversichertes Kind nach Vollendung dessen 18. Lebensjahrs zu verlangen, muss dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG entsprechen.