Ein Jahr nach dem spektakulären deutschen Urteil hat die Kommission nach Zusicherungen Deutschlands entschieden, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Trotz der gefährlichen Signalwirkung des Urteils gibt es also keinen Showdown in Luxemburg zur Frage, ob es einen integrationsfesten Kern des nationalen Verfassungsrechts geben kann.