Ein Mitschuldantrag muss nicht ausdrücklich oder mit Hinweis auf das Gesetz gestellt werden, es genügt, dass er dem Vorbringen entnommen werden kann. In der Behauptung der bekl Seite, dem kl Ehepartner seien bestimmte (konkrete) Eheverfehlungen anzulasten, liegt schon ein Mitschuldantrag iSd § 60 Abs 3 EheG.
1 Ob 145/21m