§ 1431 ABGB
Auf den Kondiktionsanspruch des Versicherers wegen eines an den Geschädigten irrtümlich zu viel geleisteten Schadenersatzes ist die lange Verjährungsfrist anzuwenden.
9 Ob 44/21t
§ 1431 ABGB
Auf den Kondiktionsanspruch des Versicherers wegen eines an den Geschädigten irrtümlich zu viel geleisteten Schadenersatzes ist die lange Verjährungsfrist anzuwenden.
9 Ob 44/21t