§ 197 IO
Die Behauptung, dass die für eine "nachträgliche" (nicht angemeldete) Forderung zu zahlende Quote nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners entspreche, ist eine anspruchshemmende Tatsache. Der Schuldner hat im Prozess einzuwenden und unter Beweis zu stellen, dass eine Begleichung der Forderung in der Höhe der Zahlungsplanquote mit seiner Einkommens- und Vermögenslage - ganz oder teilweise - unvereinbar ist.