hat in ÖJZ 2021, 765 dargelegt, warum bei einem Rücktritt des Verkäufers für die Bestimmung des Nichterfüllungsschadens die Handelsspanne (grundsätzlich) maßgebend ist. Nach dem Abstract zu Aufsatz soll seine Replik die Diskussion vorantreiben sowie Fehldeutungen und Missverständnissen entgegenwirken. IdS soll auch die nachstehende Duplik verstanden werden. Es geht dabei nicht um ein Zurücktreiben der Diskussion, sondern um eine Beachtung des geltenden Rechts.