§ 3 Abs 6, § 9 Abs 1 BauKG
Das Schriftformerfordernis des § 3 Abs 6 BauKG ist auf die Pflichtenübertragung auf den Projektleiter nach § 9 Abs 1 BauKG analog anzuwenden. Ein Bauherr kann sich daher gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer nicht dadurch entlasten, dass er die ihn treffenden Pflichten nach dem BauKG mündlich oder konkludent auf einen Projektleiter übertragen habe.