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Vorkaufsrecht und wirkliche Einlösung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/97ÖJZ 2022, 744 - 747 Heft 14 und 15 v. 8.7.2022

§§ 1072, 1075 ABGB

Für eine "wirkliche Einlösung" iSd § 1075 ABGB ist wirkliche Zahlung oder ein tatsächliches Zahlungsanbot des Vorkaufsberechtigten notwendig.

7 Ob 187/21g

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