In Verbandsverantwortlichkeitssachen, denen gerichtlich strafbare Finanzvergehen zugrunde liegen, sind die Grenzen der Zulässigkeit bedingter Nachsicht nach § 7 VbVG zu beurteilen, womit insoweit gänzlich bedingte Nachsicht der Verbandsgeldbuße nicht möglich ist.
13 Os 24/21k