Das Betretungs- und Annäherungsverbot iSd § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) gehört zu den wichtigsten sicherheitspolizeilichen Befugnissen. Eine derartige Maßnahme wird in Österreich stündlich (FN ) verhängt, daher ist es wenig verwunderlich, dass die Bestimmung einem regen Wandel unterzogen wurde. Mit 1. 9. 2021 wurde die verpflichtende Gewaltprävention für Gefährder vorgeschrieben, mit 1. 1. 2022 folgte das ex lege geltende vorläufige Waffenverbot. Im folgenden Beitrag werden diese beiden gesetzlichen Instrumente genauer beleuchtet.