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Nur notwendige und zweckmäßige Weisungen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/96ÖJZ 2022, 637 Heft 12 v. 15.6.2022

Die spezialpräventiv ausgerichteten sanktionsergänzenden Maßnahmen der Weisung und der Bewährungshilfe sollen einer künftigen Delinquenz des Rechtsbrechers vorbeugen und während der Probezeit gezielt gerade jenen Risikofaktoren begegnen, die einem künftig straffreien Leben entgegenstehen. Sie sind - stets aber auch nur dann - anzuordnen, wenn sie notwendig oder zweckmäßig sind.

13 Os 82/21i

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