Der vorliegende Beitrag untersucht das Phänomen Stealthing aus sexualstrafrechtlicher Sicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das heimliche Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs entgegen vorheriger Vereinbarung als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung qualifiziert werden kann.
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