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Private nicht Gegenstand von Amtsverlust

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/36ÖJZ 2021, 248 - 249 Heft 5 v. 1.3.2021

Die Rechtsfolge des Amtsverlusts kann nur Beamte im dienstrechtlichen Sinn, nicht einen Beliehenen treffen.

14 Os 89/20z

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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