Der österr Maßnahmenvollzug steckt seit längerem in der Krise. Ähnliche Verhältnisse in Italien haben den Gesetzgeber dort bereits 2012 dazu bewogen, den Umgang mit psychisch kranken Rechtsbrechern radikal neu auszurichten und auf die Vergesundheitlichung, Regionalisierung und Personalisierung der Maßnahme zu setzen. Die Übertragung des Vollzugs der Maßnahme auf kleine Einrichtungen, in denen Behandlung und Betreuung ausschließlich durch Personal aus dem Gesundheits- und Sozialbereich erfolgen, sowie die Einführung einer zeitlichen Obergrenze der Maßnahme stechen dabei besonders ins Auge. Der vorliegende Beitrag stellt die Reform dar und untersucht, ob sich ein ähnlicher Weg auch für Österreich eignet. Er ist daher anlässlich der Diskussion um die österr Reform von besonderer Bedeutung.