Die sogenannte "Justizreform" in Polen steht schon seit ihrem Beginn auf Kollisionskurs mit den sowohl in der EMRK als auch in der GRC verbrieften Grundrechten, insb dem Grundrecht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen, unparteiischen und auf dem Gesetz beruhenden Gericht (Art 6 EMRK; Art 47 GRC).
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.