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Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/159ÖJZ 2021, 1115 - 1116 Heft 23 und 24 v. 30.11.2021

§ 166 Z 2 StVG (§ 165 Abs 2 StVG)

Da im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB keine Strafe verhängt wird, kommt im Maßnahmenvollzug nach dieser Bestimmung eine Unterbrechung nach § 166 Z 2 lit a StVG nicht in Betracht. Eine solche nach § 166 Z 2 lit b StVG ist hingegen - mangels widerstreitender Anordnung des § 165 Abs 1 StVG - nicht von vornherein ausgeschlossen.

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