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Keine amtswegige Wahrnehmung des ungerechtfertigten Ausschlusses der Öffentlichkeit

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/98ÖJZ 2021, 632 Heft 13 v. 28.6.2021

Erwächst der B auf Ausschließung der Öffentlichkeit infolge RM-Verzichts in RK, ist dem BerG die amtswegige Wahrnehmung des Nichtigkeitsgrundes des ungerechtfertigten Ausschlusses der Öffentlichkeit nach § 477 Abs 1 Z 7 ZPO verwehrt. Ob dies im Falle des Vorliegens wichtiger öffentlicher Interessen anders zu beurteilen wäre, bleibt offen.

2 Ob 173/20k

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