Strafgerichte erkennen über die Schuld des Angeklagten aufgrund der in der Hauptverhandlung vorgekommenen Beweismittel. Dabei entscheidet das Gericht, welche Beweise aufgenommen werden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob das Gericht auch entscheiden kann, ob beim ersten Verhandlungstermin überhaupt Beweise aufgenommen werden sollen, unter welchen Voraussetzungen es also einen "vorbereitenden Hauptverhandlungstermin" anordnen kann.