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Mitwirkungsrechte der Betriebsräte im Universitätsrat

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/78ÖJZ 2021, 538 Heft 11 v. 1.6.2021

Die Betriebsräte der Universität haben Anspruch auf Übermittlung jedes ausgefertigten Sitzungsprotokolls spätestens drei Wochen nach erfolgter Sitzung des Universitätsrats und auf Teilnahme auch an den Sitzungen des Universitätsrats, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rektoratswahl (mit Ausnahme des Wahlvorgangs) stattfinden.

9 Ob A 113/20p

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