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Duldung der Sanierung eines Zufahrtswegs

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/72ÖJZ 2021, 520 - 523 Heft 11 v. 1.6.2021

§ 484 ABGB; § 226 ZPO

Servituten dürfen zwar nicht ausgedehnt werden, sie sollen aber der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst werden können. Ein gegen den Servitutsbelasteten gerichtetes Duldungsbegehren ist ausreichend präzise, wenn aus dem Vorbringen sowie den Unterlagen das Rechtsschutzziel erkennbar ist.

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