Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes 2019 (FN ) wurde mit 1. 1. 2020 die Bestimmung über die Strafschärfung bei Rückfall, § 39 StGB, grundlegend novelliert. Dieser Beitrag untersucht die Auswirkungen des Rückfalls auf Normen, die auf Strafobergrenzen abstellen.
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