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Keine Beseitigung der Wärmedämmung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/66ÖJZ 2021, 471 - 473 Heft 10 v. 10.5.2021

§ 833 ABGB

Jeder Miteigentümer (auch wenn er nur die Minderheit der Anteile repräsentiert) ist berechtigt, eigenmächtige Eingriffe (auch eines anderen Miteigentümers) in das gemeinsame Eigentum mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen den Störer - gerichtet auf Beseitigung und Wiederherstellung des vorigen Zustands - abzuwehren. Dem Eingriff fehlt jedoch die Eigenmacht, wenn ihn auch nur ein Teilhaber gestattet hat.

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