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Festnahme und UHaft

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/62ÖJZ 2020, 419 - 421 Heft 9 v. 27.4.2020

§§ 170 ff StPO

Auch ohne Veränderung von Tatverdacht und Haftgründen kann im selben Verfahren gegen denselben Besch erneute Festnahmeanordnung der StA zulässig und sogar geboten sein.

12 Os 4/20k

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