§§ 170 ff StPO
Auch ohne Veränderung von Tatverdacht und Haftgründen kann im selben Verfahren gegen denselben Besch erneute Festnahmeanordnung der StA zulässig und sogar geboten sein.
12 Os 4/20k
§§ 170 ff StPO
Auch ohne Veränderung von Tatverdacht und Haftgründen kann im selben Verfahren gegen denselben Besch erneute Festnahmeanordnung der StA zulässig und sogar geboten sein.
12 Os 4/20k