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Keine Beendigung der Gründungsprivilegierung durch bloße Erklärung

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/54ÖJZ 2020, 372 - 373 Heft 8 v. 14.4.2020

§ 10b Abs 5 GmbHG (§ 10 Abs 3 GmbHG)

Auch wenn in § 10b Abs 5 GmbHG nicht ausdrücklich genannt, müssen bei der Anmeldung eines Verzichts auf die Gründungsprivilegierung dem Zweck der Regelungen der Kapitalaufbringung entsprechend dieselben Unterlagen wie bei einer Gesellschaftsgründung beigelegt werden.

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