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Aufkündigung des Kleingartenpachtvertrags

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/51ÖJZ 2020, 328 - 329 Heft 7 v. 30.3.2020

Bei Vereinigung der Stellung des Eigentümers und des Generalpächters von Kleingartengrundstücken ist der Kündigungsgrund des § 6 Abs 2 lit b KlGG (Bebauung) auch als wichtiger Kündigungsgrund des Unterpachtvertrags iSd § 12 Abs 2 KlGG anzusehen.

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