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Höchstbetragshypothek haftet am Kreditrahmen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/146ÖJZ 2020, 943 - 944 Heft 20 v. 12.10.2020

Beim Übergang von Höchstbetragshypotheken ist zu beachten, dass bei diesen das Pfandrecht nicht an einzelnen Forderungen, sondern am Kreditrahmen haftet. Nur wenn entweder der Schuldner der Übertragung des Grundverhältnisses zustimmt oder der Kreditrahmen auf eine einzelne Kreditgeberforderung reduziert wird und erkennbar eine Wiederausnützung des Rahmens nicht mehr stattfinden soll, haftet das Höchstbetragspfandrecht nur noch an dieser Forderung.

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