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Zulässigkeit des Rechtswegs für die Geltendmachung von Schadenersatz für den in einem Verwaltungsverfahren entstandenen Kostenaufwand?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2020/150ÖJZ 2020, 947 Heft 20 v. 12.10.2020

Für die selbständige Geltendmachung von Verwaltungs-(straf-)verfahrenskosten ist der Rechtsweg in der Regel ausgeschlossen.

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