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Dachbodenausbau darf Mieter nicht wesentlich beeinträchtigen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/4ÖJZ 2020, 46 - 47 Heft 1 v. 19.12.2019

Der Mieter hat einen Dachbodenausbau durch den Vermieter hinzunehmen, wenn dadurch sein Mietrecht - nach Abwägung der beiderseitigen Interessen - nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5 Ob 129/19k

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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