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Keine Eintragung (nur) der geänderten Dauer eines Bestandvertrags

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/132ÖJZ 2020, 849 Heft 18 v. 14.9.2020

Der Eintragung (nur) eines neuen, durch Verlängerungsoption geänderten Endtermins eines Bestandverhältnisses steht das Verbot der Einverleibung unbefristeter Bestandverträge entgegen; ein durch Option verlängertes Bestandverhältnis kann daher im Grundbuch nur im laufenden Rang neu eingetragen werden.

5 Ob 212/19s

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