Der Beitrag untersucht anhand ausgewählter Fragestellungen, ob der Gesetzgeber seine Ziele, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren inklusive Etablierung eines umfassenden justiziellen Rechtsschutzes zu vereinheitlichen, die polizeiliche Ermittlungstätigkeit zu verrechtlichen und Opfer- wie Beschuldigtenrechte zu stärken, mit dem Strafprozessreformgesetz 2004 erreicht hat und welche Probleme sich durch nachfolgende Reformen, etwa zum Beginn des Strafverfahrens, ergeben haben. Schließlich wird auch die Aufhebung der Regeln über die Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch den VfGH beleuchtet.