§ 18 Abs 4 ECG (§ 83c Abs 3, § 51 Abs 1 Z 8b JN)
Zu den in § 51 Abs 1 Z 8b JN angeführten Klagen, für die die internationale Zuständigkeit gem § 83c Abs 3 JN begründet ist, zählen auch Auskunftsansprüche nach § 18 Abs 4 ECG, denen die Behauptung einer gegen § 1330 ABGB verstoßenden Äußerung zugrunde liegt.