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Internationale Zuständigkeit für den Auskunftsanspruch nach § 18 Abs 4 ECG

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/81ÖJZ 2020, 555 - 557 Heft 12 v. 15.6.2020

§ 18 Abs 4 ECG (§ 83c Abs 3, § 51 Abs 1 Z 8b JN)

Zu den in § 51 Abs 1 Z 8b JN angeführten Klagen, für die die internationale Zuständigkeit gem § 83c Abs 3 JN begründet ist, zählen auch Auskunftsansprüche nach § 18 Abs 4 ECG, denen die Behauptung einer gegen § 1330 ABGB verstoßenden Äußerung zugrunde liegt.

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