Für Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverletzungen in Zeitungen haftet der jeweilige Medieninhaber. Gleichermaßen trifft die Haftung für solche Rechtsverletzungen auf einer Website denjenigen, der die Website inhaltlich gestaltet und deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst. Der Unternehmer haftet zwar grundsätzlich für alle Lauterkeitsverstöße, die im Betrieb seines Unternehmens begangen werden. Für rechtsverletzende Handlungen, die außerhalb des Unternehmensbetriebs erfolgen, bedarf es jedoch besonderer Zurechnungselemente.