1. Art 49 und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines MS, mit denen eine progressive USt eingeführt wird, deren effektive Steuerlast hauptsächlich von Unternehmen getragen wird, die unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen anderer MS oder von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen MS kontrolliert werden, weil dies die umsatzstärksten Unternehmen auf dem betreffenden Markt sind, nicht entgegenstehen.