Dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) wurde seit seiner Einführung im Jahr 2006 lange Zeit nachgesagt, in einem Dornröschenschlaf zu liegen. (FN ) Spätestens seitdem der VfGH die Verfassungskonformität seiner zentralen Bestimmungen bestätigt hat, (FN ) ist an seinem Platz in der Strafrechtsordnung jedoch nicht mehr zu rütteln. Die Entscheidung des VfGH war auch ein Weckruf für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verteidiger, dem VbVG mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dies führte wiederum zur Aufdeckung mehrerer Auslegungs- und Anwendungsprobleme, die im Gesetzgebungsprozess unbemerkt geblieben waren. Der vorliegende Beitrag greift diese Probleme auf und stellt einen Leitfaden für den Umgang mit dem VbVG bereit.