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Aufteilung der Liftkosten im WGG

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/40ÖJZ 2019, 271 - 274 Heft 6 v. 11.3.2019

§ 20 WGG (§ 16 WGG)

Im Anwendungsbereich des WGG sind die in § 24 Abs 1 MRG normierten Verteilungsgrundsätze kraft der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG nicht anzuwenden. Die Befreiung von Liftkosten mangels Nutzungsmöglichkeit ist daher (abgesehen von einer einvernehmlichen Vereinbarung gem § 16 Abs 5 WGG) im WGG - anders als im MRG - nicht möglich.

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