§ 830 ABGB
Die Belastung des Anteils eines mit der Aufhebungsklage belangten Miteigentümers durch ein Veräußerung- und Belastungsverbot nach dem Gesetz über die Förderung bäuerlicher Siedlung bildet kein Teilungshindernis.
5 Ob 45/18f
§ 830 ABGB
Die Belastung des Anteils eines mit der Aufhebungsklage belangten Miteigentümers durch ein Veräußerung- und Belastungsverbot nach dem Gesetz über die Förderung bäuerlicher Siedlung bildet kein Teilungshindernis.
5 Ob 45/18f