vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung der Reparaturkosten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/168ÖJZ 2019, 1029 Heft 22 v. 11.11.2019

Wird dem Gewährleistungs- oder SchadenersatzKl Deckungskapital für eine noch nicht durchgeführte Reparatur zugesprochen, handelt es sich idR um einen zweckgebundenen Vorschuss, für den der Empfänger verrechnungspflichtig ist; einer ausdrücklichen Bezeichnung "als Vorschuss" bedarf es nicht. Unterbleibt die Behebung, tritt eine - vom Ersatzberechtigten wieder rückforderbare - Bereicherung (nur) insoweit ein, als der Vorschuss die objektive Wertminderung übersteigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!