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Die "Ausübungskontrolle": Nachträglich entstehende Sittenwidrigkeit

EvidenzblattJudikaturChristoph Brenn, Helge Hoch, Eckart Ratz, Ronald Rohrer, Martina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/133ÖJZ 2019, 921 - 926 Heft 20 v. 14.10.2019

§ 879 Abs 1 ABGB (§ 1 Abs 1 Z 4, § 4 Z 3 GlBG; § 177 UGB)

Geht es um die Ermöglichung des Zugangs zu einer mit einer Gesellschaftsbeteiligung verbundenen Unternehmensführung (hier: Komplementär), können die Wertungen des GlBG zur Ausfüllung der Generalklausel des § 879 Abs 1 ABGB herangezogen werden.

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