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Nachrangdarlehen und Prospektpflicht

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/3ÖJZ 2019, 29 - 31 Heft 1 v. 20.12.2018

§ 1 Abs 1 Z 3 und 6, § 2 Abs 1 KMG

Qualifizierte Nachrangdarlehen sind grundsätzlich Veranlagungen iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG. Wesentlich ist dabei das Vorliegen einer gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierten Risikogemeinschaft. Diese ist durch das Bestehen eines Totalverlustrisikos, das von der wirtschaftlichen Gebarung des Emittenten abhängt, gekennzeichnet.

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