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Gedanken zum Wesen einer Verbesserungs- bzw Austauschvereinbarung Anmerkung zu OGH 31. 8. 2018, 6 Ob 134/18a

ForumAufsatzThomas AignerÖJZ 2019/96ÖJZ 2019, 793 - 795 Heft 17 v. 26.8.2019

Seit Inkrafttreten des neuen Gewährleistungsrechts durch das GewRÄG (FN 1) gibt es nur wenige Judikate, die sich mit den Rechtsfolgen einer Parteienvereinbarung auseinandersetzten, welche die Verpflichtung zur Verbesserung bzw zum Austausch durch den Gewährleistungspflichtigen regelte.

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