NB und Berufung können zu Prot angemeldet werden, jedoch nur unmittelbar nach UVerkündung, also noch in der HV. Eine verfehlte oder unterlassene RMBelehrung ändert nichts am Beginn der Frist zur Anmeldung von NB und Berufung.
11 Os 26/19m
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.