Die österreichische Rechtsprechung gewährt dem Schuldner seit jeher den Einwand der "Unerschwinglichkeit", wenn der Kostenaufwand ein Ausmaß erreicht, das die Erfüllung des Vertrags faktisch unmöglich oder zumindest unzumutbar erscheinen lässt. Auch ökonomische Analysen, die Rechtsprechung in England und den USA sowie die Gesetzgebung in Deutschland haben sich mit der Frage befasst, welche Anstrengungen und Kosten ein Schuldner auf sich nehmen muss, um eine vertraglich übernommene Verpflichtung zu erfüllen.