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Die Aufklärungsrüge ist gegenüber der Verfahrensrüge subsidiär

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/113ÖJZ 2019, 694 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

In der HV gestellte Anträge sind allein Gegenstand der Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO.

15 Os 148/18f

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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