Die seit 1. 1. 2014 eingerichtete Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeutet einen begrüßenswerten Schritt für die Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch; die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit war auch Katalysator der Verfassungsinterpretation.
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